Rechtliches ausserhalb eines Einsatzes (normaler Alltag)
In Deutschland gibt es natürlich für alles Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Dies trifft selbstverständlich auch den Bereich des Amateur-, Hobby- und BOS-Funk zu. Funkfrequenzen werden in Deutschland zum Beispiel über einen "Frequenzbereichzuweisungsplan" und eine "Frequenzbereichzuweisungsplan-Verordnung" geregelt.
- Amateurfunk - siehe auch hobbyfunk.de
1949 im Rahmen eines der ersten Gesetze der jungen Bundesrepublik überhaupt wieder erlaubt, ist Amateurfunk ein "Funk-Dienst" und keine "Funkanwendung". Es gibt ein Gesetz und eine Verordnung, welche über das Telekommunikationsgesetz (TKG) hinaus regelt, was es zu regeln gibt. Diese Regelung betrifft unter anderem, wer am Amateurfunk teilnehmen darf (man muss vor der Prüfung ein Führungszeugnis vorlegen), wie man daran teilnehmen darf (durch Ablegen einer Prüfung), welche technischen und betrieblichen Parameter einzuhalten sind etc.
Funkamateure sind übrigens immer noch die einzigen Personen in Deutschland, welche ihre Funkgeräte selber bauen und ohne Prüfung durch irgendeine Prüfstelle oder Bundesanstalt in Verkehr bringen und betreiben dürfen - denn es handelt sich dabei um einen technisch-experimentellen Funkdienst.
Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst muss man eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Mit erfolgter Prüfung wird einem ein einmaliges Rufzeichen zugeteilt, welches im Funkverkehr zu verwenden ist und an den Genehmigungsinhaber als Person gebunden ist.
Mittels eines Ausbildungsrufzeichens kann aber der Funkbetrieb für Personen ohne Funkgenehmigung auf Amateurfunkfrequenzen realisiert werden - selbstverständlich unter der Aufsicht eines Funkamateurs. Dies kann zur Ausbildung des Amateurfunknachwuchses - oder zur Schulung und für Übungen im Rahmen der Not- und Katastrophenkommunikation ausserhalb einer ausgerufenen Katastrophe genutzt werden. - BOS-Funk
Dieser wird durch eine Verwaltungsvorschrift der Bundesnetzagentur geregelt. Diese enthält Angaben, welche die berechtigen Nutzer sind, welche Frequenzen zugewiesen werden, wie diese genutzt werden dürfen und welche technischen Parameter einzuhalten sind.
Für die Teilnahme am BOS-Funk muss man Mitglied und/oder Mitarbeiter einer BOS sein, benötigt als Person ein "Sprechfunkzeugnis der BOS", oder seit neuestem eine nachgewiesene TETRA-Digitalfunkschulung, sowie ein für den BOS-Funk zugelassenes Funkgerät, welchem ein fester Funkrufname zugeteilt wurde. In der Regel werden hauptamtliche BOS-Mitarbeiter nur "unterwiesen" und legen keine Prüfung für das Sprechfunkzeugnis ab. - CB-Funk - siehe auch hobbyfunk.de
Dieser ist inzwischen in Deutschland allgemein genehmigt und vor allem nach langen Jahren endlich gebührenfrei. CB-Funk darf von jedermann ohne Prüfung, Erlaubnis oder Anmeldung etc. betrieben werden (natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, aber das führt an dieser Stelle zu weit). Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Funkgeräte verwendet werden. CB-Funker dürfen jedoch im Bereich der Antennen experimentieren und diese nach Belieben aufbauen und verwenden (baurechtliche Vorschriften sind hier zu beachten).
- FreeNet, PMR446 - siehe auch hobbyfunk.de
Hier gelten die gleichen Bedingungen: Alles ist anmelde- und gebührenfrei, nur zugelassene, Baumuster-geprüfte und unveränderte Funkgeräte dürfen verwendet werden.
Alle anderen Funkfrequenzen sind TABU und dürfen ohne vorherige Genehmigung der Bundesnetzagentur NICHT verwendet werden!!! Es gibt auf Antrag Sondergenehmigung für den sogenannten "Demonstrationsfunk" - eine Funkanwendung, welche auch Nicht-Funkamateuren erlaubt, mit drahtloser Kommunikation zu experimentieren. "Schwarzfunken" ist jedoch ein Straftatbestand (Verstoß gegen Gesetze) und kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden.
Die derzeit gültigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften findet man auf dieser Website im nachfolgenden Bereich Ressourcen.