Rechtliches ausserhalb eines Einsatzes (normaler Alltag)

In Deutschland gibt es natürlich für alles Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Dies trifft selbstverständlich auch den Bereich des Amateur-, Hobby- und BOS-Funk zu. Funkfrequenzen werden in Deutschland zum Beispiel über einen "Frequenzbereichzuweisungsplan" und eine "Frequenzbereichzuweisungsplan-Verordnung" geregelt.

Alle anderen Funkfrequenzen sind TABU und dürfen ohne vorherige Genehmigung der Bundesnetzagentur NICHT verwendet werden!!! Es gibt auf Antrag Sondergenehmigung für den sogenannten "Demonstrationsfunk" - eine Funkanwendung, welche auch Nicht-Funkamateuren erlaubt, mit drahtloser Kommunikation zu experimentieren. "Schwarzfunken" ist jedoch ein Straftatbestand (Verstoß gegen Gesetze) und kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden.

Die derzeit gültigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften findet man auf dieser Website im nachfolgenden Bereich Ressourcen.